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Infos von A bis Z

(wird fortlaufend erweitert)
A

Abschlüsse

An unserer Schule kann entweder der einfache oder der qualifizierende Hauptschulabschluss erreicht werden. Genaue Informationen sind dem Menüpunkt Hauptschule/Für Schülerinnen und Schüler/Abschlussprüfungen zu entnehmen.

Anfangszeiten: Die Schule beginnt für die Grundschule um 7.45 Uhr mit einem „Offenen Anfang“. Regulärer Unterrichtsbeginn ist um 8.00 Uhr. In der Hauptschule ist der Unterrichtsbeginn um 7.50 Uhr.

B

Beurlaubung: Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag erfolgen. Bis zu 2 Tagen kann dies der/die Klassenlehrer/in gewähren, jedoch nicht vor und nach den Ferien. Längere Zeiten mit besonderer Begründung müssen über die Schulleitung 3-4 Wochen vorher beantragt werden. Folgende Beurlaubungsgründe werden meist anerkannt:

religiöse Feiertage, persönliche Anlässe (z. B. Hochzeit, Todesfall) und Heilkuren. Eine Beurlaubung zum Zweck der Schulferienverlängerung, Nutzung preisgünstiger Urlaubstarife oder Vermeidung von Verkehrsspitzen wird nicht genehmigt.

BFZ-Kräfte fördern einzelne Schüler individuell und spezifisch, um sonderpädagogischen Förderbedarf zu vermeiden bzw. eine inklusive Beschulung an der Regelschule zu ermöglichen.

Bücherei: Alle Schülerinnen und Schüler dürfen sich aus der Bücherei Bücher ausleihen. Die Öffnungszeiten werden bekannt gegeben.

F

Förderunterricht: Förderunterricht wird genutzt, um leistungsdifferenziert die Schülerinnen und Schüler zu fördern. Förderunterricht kann individuell geplant werden und ist in der Grundschule in allen Bereichen möglich.

Im Hauptschulzweig wird der Förderunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik in den Jahrgangsstufen 5 sowie 6 angeboten.

Förderverein: Der Förderverein unterstützt die Schule in verschiedenen Bereichen und freut sich über jedes neue Mitglied. So fördert der Verein z. B. die Bildung der Kinder, Projekte, Feiern und Ausflüge. Anmeldeformulare erhalten sie im Sekretariat oder zum Download auf der Schulhomepage.

 

Freistellung vom Unterricht

Schülerinnen und Schüler werden auf Antrag ihrer Eltern aus religiösen Gründen vom Unterricht für die Zeit des Gottesdienstbesuchs oder für einen religiösen Feiertag vom Schulbesuch freigestellt, wenn sie nachweislich Kirchen oder Religionsgemeinschaften angehören, deren Glaubensüberzeugung dieses gebietet.

 

Ein Antrag braucht nicht gestellt zu werden

  1. zum Besuch des Gottesdienstes an den Feiertagen Aschermittwoch, Mariä Himmelfahrt, Reformationstag, Allerheiligen, und Buß- und Bettag;
  2. bei Schülerinnen und Schülern jüdischen Glaubens für die Befreiung am jüdischen Neujahrsfest, am Versöhnungsfest, am Laubhüttenfest, am Beschlussfest, am Passahfest, am jüdischen Pfingstfest;
  3. bei Schülerinnen und Schülern der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas für die Teilnahme am Bezirkskongress;
  4. bei Schülerinnen und Schülern, die sich zum Islam bekennen, für die Befreiung an den Feiertagen
  • Fest des Fastenbrechens (Idu! Fitr, Seker Bayrami, Ramazan Bayrami) sowie
  • Opferfest (Idul Adha, Kurban Bayrami)

Die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler müssen die Klassenlehrkräfte mindestens sieben Unterrichtstage im Voraus über die geplante Abwesenheit informieren. Andernfalls werden die Tage nicht entschuldigt.

 

Schuljahr 2025/2026                           Fest des Fastenbrechens: 20. März 2026

Opferfest: 27. Mai 2026

 

Schuljahr 2026/2027                           Fest des Fastenbrechens: 9. März 2027

Opferfest: 16. Mai 2027 (Sonntag)

 

Schuljahr 2027/2028                           Fest des Fastenbrechens: 27. Februar 2028 (Sonntag)

Opferfest: 5. Mai 2028

 

Schuljahr 2029/2030                           Fest des Fastenbrechens: 4. Februar 2030

Opferfest: 13. April 2030 (Osterferien)

 

Fundsachen: Fundsachen werden beim Hausmeister für begrenzte Zeit aufgehoben.

G

gefährliche Gegenstände

Ab dem Schuljahr 2025/26 gilt an allen Schulen in Hessen ein einheitliches Verbot, Waffen, Messer und andere gefährliche Gegenstände in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen mitzubringen oder bei sich zu tragen. Dieses Verbot richtet sich an alle Personen auf dem Schulgelände, also Schülerinnen und Schüler, das gesamte schulische Personal sowie sonstige Besucherinnen und Besucher.

H

Handynutzung: Sowohl in der Grundschule als auch in der Hauptschule ist die Nutzung von Handys und Smartwatches nicht erlaubt. Auf dem Schulgelände verbleiben eventuell mitgeführte Handys oder Smartwatches im ausgeschalteten Zustand im Schulranzen. Nach Absprache mit den Lehrkräften kann die Handynutzung zu Unterrichtszwecken erlaubt sein. Bei Verstößen wird das Handy/die Smartwatch bis zum Unterrichtsschluss des jeweiligen Tages eingezogen. Im Wiederholungsfall muss das Handy/die Smartwatch von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.

I

Infektionen

Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Eltern die Schule informieren, wenn ihr Kind an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.​

Dazu gehören zum Beispiel Kopflausbefall, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Scharlach, Keuchhusten oder bestimmte schwere Magen-Darm-Infektionen. Eltern sind verpflichtet, die Schule unverzüglich zu informieren, damit notwendige Schutzmaßnahmen getroffen werden können.​

Internet-ABC: Die Schule trägt das Siegel „Internet-ABC-Schule“. Dieses Siegel erhalten die Grundschulen, die sich gezielt für eine Förderung der Internetkompetenz einsetzen.

K

Koffeinhaltige Getränke: Energydrinks und koffeinhaltige Getränke dürfen weder in die Schule mitgebracht noch konsumiert werden.

L

Lernmittelfreiheit: Die an der Schule eingeführten Schulbücher werden den Schülern zum Gebrauch für ein Schuljahr kostenfrei überlassen. Die Schulbücher sind Eigentum des Landes Hessen. Da sie mehrere Jahre benutzt werden müssen, sollen sie pfleglich behandelt und mit einer Schutzfolie eingebunden werden. Bei Verlust oder Beschädigung müssen die Bücher auf eigene Kosten ersetzt werden.

M

Mensa: Mittags bietet die Schule für Grundschulkinder ein warmes Mittagessen an. Anmeldung erfolgt über die Internetseite (jhs.sams-on.de).

O

Offener Anfang (Grundschule): Der „Offene Anfang“ bezeichnet zeitlich die Spanne zwischen dem Eintreffen der Kinder im Klassenraum und dem tatsächlichen Beginn des Unterrichts zwischen 7.45 Uhr und 8.00 Uhr.

P

Parken: Das Parken in der Busbucht direkt vor der Schule ist verkehrswidrig und für Kinder, die zu Fuß zur Schule kommen, eine Gefahrenquelle. Der Lehrkräfteparkplatz darf ebenfalls nicht für das Hinbringen und Abholen der Kinder genutzt werden.

R

Ranzen/Rucksack: Der Inhalt und das Gewicht der Schultasche sollte regelmäßig überprüft werden.

S

Schülerlotsen

Seit vielen Jahren sorgen Schülerlotsen aus dem Hauptschulzweig dafür, dass der Schulweg unserer Grundschülerinnen und Grundschüler sicher ist. Unter dem Motto „Schüler helfen Schülern“ ist ihr Ziel, Unfälle auf dem Schulweg zu verhindern.

Sportbefreiung

Eine gänzliche oder teilweise Freistellung vom Schulsport kann bei der Sportlehrkraft beantragt werden.

Die Entscheidung über eine gänzliche oder teilweise Freistellung vom Schulsport ist bei einem Zeitraum, der drei Monate übersteigt, von der Vorlage eines amtsärztlichen Attestes abhängig zu machen.

Davon wird nur in dem Fall abgewichen, wenn offensichtliche und für die Sportlehrkraft erkennbare Verletzungen vorliegen.

 

  1. Die Personensorgeberechtigten werden durch die Sportlehrkraft aufgefordert, ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Die Pflicht zur Initiierung eines entsprechenden Attestes liegt nicht bei der Schule.
  2. Die Personensorgeberechtigen wenden sich an das Gesundheitsamt, um ein amtsärztliches Attest zu beantragen.
  3. Das durch das Gesundheitsamt ausgestellte amtsärztliche Attest wird durch die Personensorgeberechtigten der Schule vorgelegt.

 

Freigestellte Schülerinnen und Schüler sind während des Sportunterrichts anwesend.

 

Sportunterricht: Aus sicherheits- und hygienischen Gründen sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, Sportbekleidung zu tragen. Die Sportbekleidung kann in einem Turnbeutel in der Schule verbleiben, muss jedoch regelmäßig gewaschen werden. Schmuck und Uhren dürfen im Sportunterricht nicht getragen werden.

U

UBUS-Kräfte sind sozialpädagogische Fachkräfte, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung sowie in der Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen unterstützen und sie individuell fördern. Weiterhin unterstützen sie Lehrkräfte im Unterricht, etwa durch Förderung einzelner Kinder oder Kleingruppen und durch Mitwirkung in multiprofessionellen Teams. Ferner sind sie bei der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen behilflich und wirken an der Entwicklung einer positiven Schulkultur sowie von Präventionskonzepten (z.B. gegen Gewalt oder Mobbing) mit.

V

Verlassen des Schulgeländes: Während der Schulzeit ist es den Schülerinnen und Schülern nicht gestattet das Schulgelände zu verlassen.

Vorlaufkurs  ist ein vorschulischer Sprachkurs für Kinder, die noch nicht genügend Deutsch können, um dem Unterricht in der 1. Klasse folgen zu können.​ Ziel ist, den Kindern vor der Einschulung ausreichende Deutschkenntnisse zu vermitteln, damit sie Lehrkräfte, Mitschülerinnen und Mitschüler verstehen und aktiv am Unterricht teilnehmen können.​Damit soll Chancengerechtigkeit verbessert werden, besonders für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache oder ohne Kita-Erfahrung.​

Der Vorlaufkurs findet im Schuljahr vor der Einschulung entweder in der Schule oder in der Kita statt. ​
Er ist in Hessen verpflichtend, kostenlos und wird in kleinen Gruppen von Lehrkräften durchgeführt.​

W

Wohnortwechsel/Veränderungsanzeige: Falls sich z.B. der Wohnort, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse ändern, muss dies so schnell wie möglich im Sekretariat gemeldet werden und im Schulplaner unter Veränderungsanzeige eingetragen werden.